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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Driedorf
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf am 15.03.2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 19. März 2026 das Ergebnis der Wahl zur Gemeindevertretung wie folgt festgestellt:

Zur Wahl zur Gemeindevertretung waren 3.932 Personen wahlberechtigt, davon haben 2.349 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 59,74 %

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 2.314 Stimmzettel gültig und 35 Stimmzettel ungültig.

Hieraus resultieren 55.491 gültige Stimmen, die sich folgendermaßen verteilen:

Auf die Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Alternative für Deutschland (AfD)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Freie Wählergemeinschaft Driedorf (FWG)
Freie Bürgerliste Driedorf (FBL)

Entsprechend der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze sind nach der Reihenfolge der erhaltenen Stimmenzahl folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 25 KWG (Kommunalwahlgesetz) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Driedorf, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einsprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

Driedorf, 20.03.2026

gez. Maitz
André Maitz
Gemeindewahlleiter