Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 14. April 2026 folgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:
Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung
von Aufgaben auf Ausschüsse
| (1) | Die Gemeindevertretung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse: | |
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| 1. | Haupt- und Finanzausschuss |
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| Zuständigkeiten: Finanzen, Wirtschaft und kommunales Satzungsrecht |
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| 2. | Bau- und Umweltausschuss |
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| Zuständigkeiten: Bauen, Umwelt, Landwirtschaft, Verkehr und Energie |
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| 3. | Sozial- und Kulturausschuss |
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| Zuständigkeiten: Soziales, Freizeit, Sport, Kultur und Tourismus |
| (2) | Die Zahl der Ausschussmitglieder beträgt acht. | |
Gemeindevertretung
| (1) | Die Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung wird auf 27 festgelegt. |
| (2) | Die Gemeindevertretung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer Mitte eine oder einen Vorsitzenden und ihre oder seine Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Zahl der Stellvertreterinnen und/oder Stellvertreter wird auf 2 festgelegt |
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Driedorf, 15. April 2026
(Siegel)