Der bei Wahl zur Gemeindevertretung am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
lfd. Nr. 7, Herr Axel Gonschorowski hat zum 14. April 2026 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf nachrückt:
Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
lfd. Nr. 19, Herr Nils Braun, Driedorf, 776 Stimmen.
Die bei Wahl zur Gemeindevertretung am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:
Nr. 2 - Alternative für Deutschland, AfD
lfd. Nr. 5, Frau Anita Bellinghausen hat zum 07. April 2026 auf ihr Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf nachrückt:
Nr. 2 - Alternative für Deutschland (AfD)
lfd. Nr. 4, Herr Tomas Kern, Driedorf, 1427 Stimmen.
Der bei Wahl zur Gemeindevertretung am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD
lfd. Nr. 20, Herr Hans-Peter Haust hat zum 14. April 2026 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf nachrückt:
Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
lfd. Nr. 3, Herr Felix Voigt, Driedorf, 803 Stimmen.
Der bei Wahl zur Gemeindevertretung am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 6 - Freie Wählergemeinschaft Driedorf, FWG
lfd. Nr. 1, Herr Marc Michel hat zum 14. April 2026 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf nachrückt:
Nr. 6 - Freie Wählergemeinschaft Driedorf (FWG)
lfd. Nr. 4, Herr Frank Klaas, Driedorf, 480 Stimmen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist bei dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Driedorf, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Driedorf, 15.04.2026