Ist Ihr Personalausweis vor kurzem abgelaufen bzw. wird das Ablaufdatum demnächst erreicht, denken Sie daran, frühzeitig einen neuen Ausweis zu beantragen.
Beachten Sie, dass die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises mit Ablauf der Gültigkeit automatisch nicht mehr anwendbar ist.
Zur Neubeantragung eines Personalausweises bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
| 1. | bisheriger Personalausweis | ||
| 2. | ein biometrisches Passbild | ||
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| - | Gebühr für Antragsteller bis 23 Jahre: | 22,80 € |
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| - | Gebühr für Antragsteller ab 24 Jahre: | 37,00 € |
| Für die Beantragung eines Reisepasses benötigen Sie die gleichen Unterlagen. | |||
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| - | Gebühr für Antragsteller bis 23 Jahre: | 37,50 € |
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| - | Gebühr für Antragsteller ab 24 Jahre: | 60,00 € |
Laut Passgesetz (PassG) hat sich für Kinderreisepässe ab 01.01.2021 folgendes geändert:
| 1. | Neuausstellung für 1 Jahr (höchstens bis zum 12. Lebensjahr) | ||
| 2. | Verlängerung für maximal 1 Jahr (höchstens bis zum 12. Lebensjahr) | ||
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| - | Gebühr für die Neuausstellung: | 13,00 Euro |
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| - | Gebühr für die Verlängerung: | 6,00 Euro |
Bei Reisen außerhalb Deutschlands benötigen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass)
Zur Beantragung ist ein Lichtbild (biometrisch) mitzubringen.
Bei Antragstellung für Kinder und Jugendliche von einem Reisepass unter 18 Jahren, Personalausweis unter 16 Jahren und Kinderreisepass ist das persönliche Erscheinen von mind. einem Sorgeberechtigten sowie des Kindes ab dem 6. Geburtstag erforderlich.
Zum 01.01.2021 wurde die eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben, eingeführt. Mit der Karte wird diesem Personenkreis die Möglichkeit geboten, die Online-Ausweisfunktion zu nutzen.
Ein Passbild wird nicht benötigt; zur Beantragung bringen Sie bitte einen gültigen Ausweis oder Reisepass mit.
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| - | Gebühr für die Ausstellung: | 37,00 € |
Gebühren für Ausweise und Pässe im Überblick:
| Neuausstellung Kinderreisepass: | 13,00 € | - | Gültigkeit 1 Jahr |
| Verlängerung Kinderreisepass: | 6,00 € | - | Gültigkeit 1 Jahr |
| Personalausweis bis 23 Jahre: | 22,80 € | - | Gültigkeit 6 Jahre |
| Personalausweis ab 24 Jahre: | 37,00 € | - | Gültigkeit 10 Jahre |
| Vorläufiger Personalausweis: | 10,00 € | - | Gültigkeit 3 Monate |
| Reisepass bis 23 Jahre: | 37,50 € | - | Gültigkeit 6 Jahre |
| Reisepass ab 24 Jahre: | 60,00 € | - | Gültigkeit 10 Jahre |
| Vorläufiger Reisepass: | 26,00 € | - | Gültigkeit 1 Jahr |
| Express-Reisepass | 32,00 € | - | Zuschlag auf die Gebühr |
| eID-Karte | 37,00 € | - | Gültigkeit 10 Jahre |
Außerdem möchten wir darauf aufmerksam machen, dass einige Dienstleistungen auf unserer WebSite www.driedorf.de im Bereich „Online-Services“ angeboten werden. Wer die Online-Bezahldienste PayPal oder Giropay nutzt, kann sich vielleicht den Weg ins Rathaus sparen.
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung, falls Sie ein Anliegen im Bürgerbüro erledigen möchten.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
02775 9542-21
buergerdienste@driedorf.de