Die Gemeinde Driedorf hat nach ihrer Straßenreinigungssatzung die Reinigungspflicht von Straßen, Gehwegen, Rinnen etc. auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten oder unbebauten Grundstücke übertragen.
Da es immer wieder Grund zu Beanstandungen gibt, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger ihrer Straßenreinigungspflicht nachzukommen und damit zum Erhalt eines gepflegten Ortsbildes beizutragen.
Gemäß § 27, Absatz 5, Hessisches Straßengesetz (HStrG), sind Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet, den von ihrem Grundstück auf öffentliche Straßen ragenden Bewuchs zu beseitigen. Hierunter fallen gemäß §2 HStrG auch die Rad- und Gehwege.
Aus diesem Grunde bitten wir Sie hiermit, die in den Straßen- und Bürgersteigbereich hineinragenden Bäume, Äste, Sträucher oder Unkraut im Bereich ihres Grundstückes bis zur Grundstückgrenze zurückzuschneiden bzw. zu entfernen.
Die Satzung über die Straßenreinigung finden Sie auch online unter:
https://www.driedorf.de/ortsrecht.html