Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung
Die bei den Kommunalwahlen 2021 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf über den Wahlvorschlag:
Nr. 7 - Freie Wählergemeinschaft Driedorf, FWG
gewählte Gemeindevertreterin
Frau Katja Schlosser-Göbel hat mit Wirkung vom 05.01.2024 ihr Mandat niedergelegt.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass aus dem Wahlvorschlag
Nr. 7 - Freie Wählergemeinschaft Driedorf, FWG
Frau Astrid Corona-Maitz, Hohenrother Straße 24, Driedorf
in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (55 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Gemeinde Driedorf, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Driedorf, 08.01.2024