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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Driedorf
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Driedorf für das Haushaltsjahr 2024

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2023 die Haushaltssatzung 2024 beschlossen.

Der Landrat des Lahn-Dill-Kreises hat gemäß Schreiben vom 20. Dezember 2023 die Aufsichtsbehördliche Genehmigung der genehmigungsbedürftigen Inhalte der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Driedorf erteilt.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung 2024 sowie die Genehmigungsverfügung mit Auflagen des Landrates des Lahn-Dill-Kreises öffentlich bekannt gemacht.

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1.

Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 92 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung am 12.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  -15.188.774 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen

auf  —  15.455.708 EUR

mit einem Saldo von  —  266.935 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  -25.000 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  0 EUR

mit einem Saldo von  —  -25.000 EUR

ausgeglichen/mit einem Überschuss/Fehlbedarf

von  —  241.935 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  608.380 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  2.344.271 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  -4.955.500 EUR

mit einem Saldo von  —  -2.611.229 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  -470.420 EUR

mit einem Saldo von  —  -470.420 EUR

ausgeglichen/mit einem Zahlungsmittelüberschuss/

Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres

von  —  -2.473.269 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 0 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.520.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 750.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a.

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf

b.

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Der Gemeindevorstand wird gemäß § 103 Absatz 1 Satz 2 HGO ermächtigt, über die Einzelkreditaufnahme und die Kreditbedingungen zu entscheiden.

§ 9

Festlegung von Wertgrenzen für unbestimmte Begriffe und Betragsgrenzen in der Haushaltswirtschaft. Im Rahmen der Anwendung dieser Haushaltssatzung gelten als:

1.)

Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen oder Auszahlungen im Sinne von § 98 Absatz 2 Nummer 3 HGO wird auf 500.000 € (Ergebnis- oder Finanzhaushalt) festgesetzt.

2.)

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO gelten bis zu einem Betrag von 50.000 € als unerheblich. In diesen Fällen wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen. Der Gemeindevorstand hat der Gemeindevertretung davon alsbald Kenntnis zu geben.

3.)

Investitionen gemäß § 12 GemHVO gelten bis zu einem Betrag von 50.000 € als Vorhaben von geringer finanzieller Bedeutung.

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Haushaltssatzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Driedorf, 12.12.2023

Der Gemeindevorstand
gez. Braun
……………………………………
(Braun, Bürgermeister)

2.

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Bürgermeister Braun,

basierend auf den Beschlüssen der Gemeindevertretung vom 12. Dezember 2023 erteile ich gemäß den §§ 97a, 103 und 105 der Hessischen Gemeindeordnung in der aktuellen Fassung, dem Gemeindevorstand der Gemeinde Driedorf die

I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung 2024

a.

des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen (§ 3 der Haushaltssatzung) gemäß § 102 HGO bis zu einem Betrag von 2.520.000 € (i.W.: zwei Millionen fünfhundertzwanzigtausend Euro)

b.

des Höchstbetrags der Liquiditätskredite (§ 4 der Haushaltssatzung) zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach § 105 HGO bis zur Höhe von 750.000 € (i.W.: siebenhundertfünfzigtausend Euro)

Auflagen

1.

Die Aufsichtsbehördliche Genehmigung incl. Begleitverfügung sind zeitnah gemäß § 50 Abs. 3 HGO der Gemeindevertretung in geeigneter Form bekannt zu machen. Den Beleg hierüber und den Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung bitte ich bis zum 31. Januar 2024 zu übersenden.

2.

An Ihrem Berichtswesen im Sinne des § 28 GemHVO möchte ich teilhaben und bitte darum, die Berichte zeitnah nach dem Stichtag zu übersenden.

In Vertretung

gez. Jochem

(Siegel)

Ulrich Jochem
Verwaltungsoberrat

__________________________________________________

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22. Januar 2024 bis 01. Februar 2024 in der Gemeindeverwaltung, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, Zimmer 1.07, während der Dienststunden öffentlich aus

Driedorf, 08. Januar 2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Driedorf

(Siegel)

gez. Braun
……………………………………
(Braun, Bürgermeister)