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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Driedorf
Ausgabe 30/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Öffentliche Aufforderung zur Durchführung der Straßenreinigungspflicht sowie der Pflegemaßnahmen an Bäumen und Sträuchern

Die Gemeinde Driedorf hat nach ihrer Straßenreinigungssatzung die Reinigungspflicht von Straßen, Gehwegen, Rinnen etc. auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten oder unbebauten Grundstücke übertragen.

Da es leider immer wieder Grund zu Beanstandungen gibt, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger ihrer Straßenreinigungspflicht nachzukommen und damit zum Erhalt eines gepflegten Ortsbildes beizutragen.

Gleichzeitig bitten wir, möglichen Überwuchs in den öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.

Die Satzung über die Straßenreinigung finden Sie auch online unter: https://www.driedorf.de/ortsrecht.html