Gemäß § 21 Abs. 1 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Driedorf vom 29. November 1993 (Mitteilungsblatt für die Gemeinde Driedorf Nr. 49/1993), zuletzt geändert am 14.12.2021 (MTB für die Gemeinde Driedorf, Nr. 51/2021) wird die Wasserversorgungsteilbaumaßnahme in einem Bauabschnitt des Baugebietes "Ober der Schul" des Ortsteiles Hohenroth für fertiggestellt und betriebsbereit erklärt. Durch diesen Teilabschnitt der gemeindlichen Wasserversorgungsleitungen sind die Grundstücke Ober der Schul 9, 11, 14, 16 und 18 im Ortsteil Hohenroth erschlossen.
Mit der tatsächlichen Fertigstellung entsteht die Beitragspflicht für die erschlossenen Grundstücke. Somit ist die Voraussetzung zur Heranziehung zu Wasserbeiträgen gegeben.
Gemäß § 16 Abs. 1 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Driedorf vom 13. November 1996 (Mitteilungsblatt für die Gemeinde Driedorf Nr. 47/1996), zuletzt geändert am 14.12.2021 (MTB für die Gemeinde Driedorf, Nr. 51/2021) wird die Abwasserentsorgungsteilbaumaßnahme in einem Bauabschnitt des Baugebietes "Ober der Schul" des Ortsteiles Hohenroth für fertiggestellt und betriebsbereit erklärt. Durch diesen Teilabschnitt der gemeindlichen Abwassersammelleitungen sind die Grundstücke Ober der Schul 9, 11, 14, 16 und 18 im Ortsteil Hohenroth erschlossen.
Mit der tatsächlichen Fertigstellung entsteht die Beitragspflicht für die erschlossenen Grundstücke. Somit ist die Voraussetzung zur Heranziehung zu Abwasserbeiträgen gegeben.
Driedorf, 24.08.2023