-Lahn-Dill-Kreis-
Hiermit wird zur Jagdgenossenschaftsversammlung für
Montag, den 09.10.2023, 19:30 Uhr
in das Dorfgemeinschaftshaus Driedorf-Münchhausen eingeladen.
| 1. | Begrüßung und Eröffnung der Jagdgenossenschaftsversammlung |
| 2. | Feststellung der form- und fristgerechten Einladung |
| 3. | Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch diese gehaltenen Flächen |
| 4. | Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
| 5. | Bericht des Kassierers |
| 6. | Bericht der Kassenprüfer |
| 7. | Entlastung des Kassierers |
| 8. | Entlastung des Jagdvorstands |
| 9. | Neuwahl der Kassenprüfer |
| 10. | Bericht des Jagdvorstandes. |
| 11. | Abstimmung Verwendung Jagdpacht |
| 12. | Bericht über die Jagdreviere. |
| 13. | Abbau von Zaunanlagen |
| 14. | Verschiedenes |
Es wird darauf hingewiesen, dass die Versammlung nach § 11 der Satzung beschlussfähig ist, ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen oder vertretenen Genossen, wenn Sie satzungsgemäß einberufen wurde.
Jagdgenossen sind alle Grundstückseigentümer von bejagbaren Flächen.
Jagdgenossen, auf deren Flächen die Jagd ruht, gehören der Genossenschaft nicht an.
Der Nachweis seines Grundeigentums hat der Jagdgenosse zu führen.
Die Sitzung ist nicht öffentlich.