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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Driedorf
Ausgabe 37/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Stellenausschreibung Auszubildende fuer die Gemeindeverwaltung zum 01.08.2025

Stellenausschreibung

Der Gemeindevorstand Driedorf sucht zum 01. August 2025

eine/einen Auszubildende/Auszubildenden

für den Beruf der/des

Verwaltungsfachangestellten (m/w/d).

Der Beruf Verwaltungsfachangestellte/r bringt viele verschiedene Aufgaben mit sich. Neben den Bürotätigkeiten gehört dazu auch der Kontakt zu den Bürgern der Gemeinde Driedorf.

Voraussetzungen

mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss) sowie gute Kenntnisse in den Fächern Deutsch und Mathematik.

Anforderungen
  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Bereitschaft zur Teamarbeit
  • Spaß am Umgang mit Rechtsvorschriften
  • Gute Deutsch Sprachkenntnisse in Wort und Schrift
Ausbildungsdauer und -verlauf

Die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten dauert drei Jahre und ist eine duale Berufsausbildung. Der Berufsschulunterricht findet in den ersten zwei Jahren an der Theodor-Heuss-Schule in Wetzlar statt und im dritten Ausbildungsjahr beim Hessischen Verwaltungsschulverband (HVSV) in Gießen. In der Verwaltung wirst du in der Zeit in verschiedenen Abteilungen eingesetzt. Jede Abteilung hat unterschiedliche Aufgaben wodurch die Ausbildung nie langweilig wird.

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD).

Sollte die Stellenausschreibung dein Interesse geweckt haben kannst du dich bis zum 06. Oktober 2024 bei uns bewerben.

Bewerben kannst du dich per E-Mail oder auf dem Postweg.

E-Mail: personal@driedorf.de

Gemeindevorstand Driedorf

Wilhelmstraße 16

35759 Driedorf

Deine Ansprechpartner bei Fragen sind Herr Björn Dapper Tel.: 02775 9542-16 und Frau Alesha Müller Tel.: 02775 9542-29

Wir freuen uns auf deine Bewerbung!

Wir fördern die Gleichstellung aller Beschäftigten (m/w/d) nach Maßgabe der Vorschriften des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG).

Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt; die in Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.

Die Übernahme in ein festes Angestelltenverhältnis nach Beendigung der Ausbildung ist nicht garantiert.