Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hat die Gemeinde Driedorf als Friedhofsträger die Aufgabe, alle Grabsteine auf deren Standfestigkeit zu überprüfen, um etwaigen Unfallgefahren für die Friedhofsbesucher wirksam begegnen zu können.
Die Unfallverhütungsvorschriften schreiben unter anderem vor, dass einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen ist.
Die Prüfungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Driedorf sind in der Zeit ab dem 19. September vorgesehen und werden von einem zertifizierten und unabhängigen Prüfer durchgeführt.
Die Grabsteinprüfung erfolgt beschädigungsfrei ohne Rüttelprobe. Dabei ist es erforderlich, dass die Grabmale einem Druck von 300 N - was 30 Kg entspricht - standhalten.