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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Driedorf
Ausgabe 40/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorschläge für die Besetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Driedorf

Aufforderung an die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen

Für die Durchführung der Kommunalwahlen am 15. März 2026 ist für das Wahlgebiet der Gemeinde Driedorf ein Wahlausschuss für die Dauer der Wahlzeit von 5 Jahren zu bilden.

Der Wahlausschuss ist für die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge und die Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeindewahl sowie der Ortsbeiratswahlen zuständig. Der Wahlausschuss besteht auch nach der Wahl, längstens bis zum Ablauf der Wahlzeit am 31.03.2031, fort. Er ist auch für die Direktwahlen und Bürgerentscheide in der Gemeinde Driedorf während dieser Zeit zuständig.

Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und sechs von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzern. Bei der Berufung der Beisitzer sind die im Wahlkreis vertretenen Parteien und Wählergruppen nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Für jeden Beisitzer ist ein Stellvertreter zu berufen.

Die Mitglieder des Wahlausschusses sind zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.

Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge, deren Stellvertreter sowie Wahlbewerber dürfen nicht Mitglied des Wahlausschusses sein.

Die Parteien und Wählergruppen in der Gemeinde Driedorf sind hiermit aufgerufen, dem Gemeindewahlleiter geeignete Vorschläge für die Besetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Driedorf und der Stellvertreter zu unterbreiten.

Die Vorschläge sollten enthalten: Familien- und Vornamen, Wohnanschrift, Geburtsdatum, Beruf oder Stand und die Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon.

Vorschläge richten Sie bitten bis spätestens 05. November 2025 an den

Gemeindewahlleiter

Wilhelmstraße 16

35759 Driedorf

E-Mail: wahlen@driedorf.de

Driedorf, 23. September 2025

André Maitz
Besonderer Gemeindewahlleiter