- Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 (1) BauGB -
- Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
gem. § 3 (1) BauGB -
- Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs -
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in ihrer Sitzung am 22.03.2022 gem. § 2 (1) BauGB die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Bastiansweg“ im Ortsteil Münchhausen mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Die beiden Beschlüsse zur Durchführung der beiden Bauleitplanverfahren werden hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Städtebauliches Ziel des Bauleitplanverfahrens ist der Neubau eines neuen, gemeinsamen Feuerwehrstützpunkts für die Ortsteile Münchhausen, Mademühlen und Seilhofen sowie die Ausweisung von 4 neuen Baugrundstücken.
Die Vorentwürfe des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung liegen zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Planung gem. § 3 (1) BauGB zu jedermanns Einsicht
von Montag, den 01. Dezember 2025
bis einschließlich Freitag, den 19. Dezember 2025
in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Bauverwaltung, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf öffentlich aus. Die Unterlagen können während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. Dabei kann über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden, den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen und Bedenken können zu Protokoll gegeben werden. Die Planunterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde Driedorf unter
https://www.driedorf.de/aktuell.html
eingesehen und heruntergeladen werden.
Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind:
| Montag: | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr. |
| Dienstag: | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung. |
| Mittwoch: | Sprechzeiten nach Terminvereinbarung. |
| Donnerstag: | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr. |
| Freitag: | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr. |
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung ist aus den beiden nachstehenden unmaßstäblichen Kartendarstellungen ersichtlich. Im Einzelnen umfasst er folgende Flurstücke in der Gemarkung Münchhausen, Flur 28: Flurstück 43/1 und 86/11 jeweils vollständig und Flurstück 86/28, 87, 92/3 und 98/1 jeweils teilweise.
Übersichtsplan und Lageplan des Geltungsbereichs des Bebauungsplans (unmaßstäblich)
Die Durchführung des Verfahrens und die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde einem privaten Planungsbüro übertragen (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b BauGB). Das Planungsbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Driedorf, den 20.11.2025