Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Rehbachtal hat in ihrer Sitzung am 22. November 2023 die Haushaltssatzung 2024 beschlossen.
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises -Fachdienst Kommunal- und Finanzaufsicht- Verbandsaufsicht hat mit Schreiben vom 24.11.2023 die veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen nach § 3 genehmigt und der Inanspruchnahme von Kassenkrediten im Rahmen des § 4 der Haushaltssatzung zugestimmt.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung 2024, sowie die Genehmigung und Zustimmung des Kreisausschusses des Lahn-Dill-Kreises, öffentlich bekannt gemacht.
Gleichzeitig wird der Haushaltsplan 2024 in der Zeit vom
Montag, den 08.01.2024
bis einschließlich Freitag, den 19.01.2024
während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Driedorf, Wilhelmstraße 16 (Zimmer 1.07) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Auslegung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Driedorf, 11. Dezember 2023
Haushaltssatzung des Abwasserverbandes Rehbachtal für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der §§ 92 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung stiftungsrechtlicher Vorschriften und anderer Rechtsvorschriften vom 16. Februar 2023 (GVBl. I vom 27. Februar 2023 S. 90), in Verbindung mit der Wasserverbandshaushaltsverordnung in der Neufassung vom 19. Dezember 2019 (GVBl. I Nr. 3 / 2020, Seite 14 ff.), hat die Verbandsversammlung am 22.11.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — -1.219.141 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 1.219.141 EUR |
| mit einem Saldo von — 0 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 0 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0 EUR |
| mit einem Saldo von — 0 EUR |
| ausgeglichen/mit einem Überschuss/Fehlbedarf von — 0 EUR, |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 257.391 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 60.000 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — -63.000 EUR |
| mit einem Saldo von — -3.000 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — -212.000 EUR |
| mit einem Saldo von — -212.000 EUR |
| ausgeglichen/mit einem Zahlungsmittelüberschuss/ |
| Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von — 42.391 EUR |
| festgesetzt. | |
Kredite werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 77.500 EUR festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 175.000 EUR festgesetzt.
Die von den Verbandsgemeinden zu zahlende Verbandsumlage wird festgesetzt auf 1.039.151 Euro (Einwohnerzahl Stand 30.06.2023 + Einwohnergleichwerte = EWG).
Sie verteilt sich entsprechend den Einwohnergleichwerten wie folgt:
| a) | Gemeinde Driedorf = nur OT Driedorf, Heiligenborn, Heisterberg, Hohenroth, Mademühlen, Roth |
| Berechnungsgrundlage | = Summe EWG | = ergibt % | Gesamtsumme in € |
| 4.532 Einwohner HW und NW + 500 EWG | 5.032 EWG | 74,925 % | 778.583,88 € |
| b) | Verbandsgemeinde Rennerod = nur Gemeinde Rehe |
| Berechnungsgrundlage | = Summe EWG | = ergibt % | Gesamtsumme in € |
| 1.035 Einwohner HW und NW + 300 EWG | 1.335 EWG | 19,878 % | 206.562,44 € |
| c) | Stadt Herborn = nur Stadtteil Guntersdorf |
| Berechnungsgrundlage | = Summe EWG | = ergibt % | Gesamtsumme in € |
| 349 Einwohner HW und NW + 0 EWG | 349 EWG | 5,197 % | 54.004,68 € |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Der Verbandsvorstand wird ermächtigt, über die Einzelkreditaufnahme, die Kreditbedingungen, Rückzahlungen sowie Sondertilgungen zu entscheiden.
Im Rahmen der Anwendung dieser Haushaltssatzung werden folgende Wertgrenzen für unbestimmte Begriffe und Betragsgrenzen in der Haushaltswirtschaft festgelegt:
| 1.) | Als erheblicher Fehlbetrag im Ergebnis- und Finanzhaushalt bzw. eine wesentliche Erhöhung eines schon veranschlagten Fehlbedarfes im Ergebnishaushalt gemäß § 98 Absatz 2 Nr. 1 und 2 HGO, wird ein Betrag von 150.000 € angesehen. |
| 2.) | Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen oder Auszahlungen im Sinne von § 98 Absatz 2 Nr. 3 HGO wird auf 150.000 € (Ergebnis- oder Finanzhaushalt) festgesetzt. |
| 3.) | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO gelten bis zu einem Betrag von 50.000 € als unerheblich. In diesen Fällen wird der Verbandsvorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen. Der Verbandsvorstand hat der Verbandsversammlung davon alsbald Kenntnis zu geben. |
| 4.) | Investitionen gemäß § 12 GemHVO gelten bis zu einem Betrag von 50.000 € als Vorhaben von geringer finanzieller Bedeutung. |
35759 Driedorf, den 23.11.2023
Der Verbandsvorstand
des Abwasserverbandes Rehbachtal
hier: Aufsichtsbehördliche Genehmigung/ allgemeine Zustimmung incl. Begleitverfügung
| Bezug: |
|
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbands-gesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2019 (GVBl. S. 421 und GVBl 2020, Seite 112) und gemäß § 65 Wasserverbandsgesetz (WVG) in Verbindung mit § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der aktuell geltenden Fassung, erteilen wir dem Verbandsvorstand des Abwasserverbandes Rehbachtal die
Genehmigungen
| a) | des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen gem. § der Haushaltssatzung 2024 bis zu einem Betrag von 77.500 € (in Worten: siebenundsiebzigtausendfünfhundert) und |
| b) | die allgemeine Zustimmung zur Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten bis zum Höchstbetrag von 175.000 € (in Worten: einhundertfünfundsiebzigtausend Euro) gem. § 4 der Haushaltssatzung. |
Auflagen:
| 1. | Die Haushaltssatzung ist gem. § 97 Abs. 4 HGO bekanntzumachen; wir empfehlen auch entsprechend § 50 Abs. 3 HGO die Mitglieder der Verbandsversammlung in geeigneter Form über die Begleitverfügung zu informieren; Nachweise werden bis Jahresende 2023 erbeten. |
| 2. | Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2023 hat bis zum 30. April 2024 zu erfolgen; wir bitten um Information über den Aufstellungsbeschluss und um Übersendung der „drei Rechnungen“. |
| 3. | An dem Berichtswesen des Verbandes, an dem ich weiter teilhaben möchte, integrieren Sie bitte die Baukostenkontrolle und übersenden uns die Berichte zeitnah zum jeweiligen Stichtag. |
Freundliche Grüße