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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Driedorf
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung 2026 Abwasserverband Ulmtal-Lahn

Gemäß den Vorgaben des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz in (HWVG) der aktuellen Fassung und in Verbindung mit den 55 97, 97a und 105 und 106 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), ebenfalls in der aktuell geltenden Fassung, erteilen wir dem Verbandsvorstand des Abwasserverbandes Ulmtal-Lahn aufbauend auf der Beschlussfassung der Verbandsversammlung vom 1. Dezember 2025 die

Aufsichtsbehördliche Genehmigung 2026

1.

allgemeine Zustimmung zur Aufnahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach den 55 105 und 106 HGO bis zu einem Höchstbetrag von

100.000 € (i. W.: einhunderttausend Euro)

2.

Genehmigung des Gesamtbetrages der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen bis zu einem Höchstbetrag von

1.000.000 € (i.W.: eine Million Euro)

Die Haushaltssatzung 2026 des Verbandes beinhaltet keine weiteren genehmigungsbedürftigen Aspekte und ist mit folgenden Auflagen verbunden:

Auflagen

1.

Die Aufsichtsbehördliche Genehmigung (inkl. HBV) ist der Verbandsversammlung gemäß 8 50 Abs.3 HGO in geeigneter Form zeitnah bekannt zu machen. Den Beleg für die Information und den Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung (mit Auflagen) bitten wir bis zum 20. Januar 2026 zu übersenden.

2.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2025 hat zeitgerecht im Sinne der Vorgaben des 8 112 Abs. 5 HGO zu erfolgen. Die sich daraus ergebenden Informationspflichten sind ebenfalls zu erfüllen.

3.

An Ihrem Berichtswesen im Sinne der Regelungen des 8 28 GemHVO möchten wir gerne auch 2026 teilhaben und bitten deswegen um Information innerhalb von vier Wochen nach dem jeweiligen Stichtag zu dem Sie den Gremien berichten.