Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. Februar 2025 das endgültige Wahlergebnis der Direktwahl ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
| Zahl der Wahlberechtigten | 3.937 |
| Zahl der Wählerinnen und Wähler | 2.102 |
| Zahl der gültigen Stimmen | 2.092 |
| Zahl der ungültigen Stimmen | 10 |
Die Wahlbeteiligung betrug 53,39 %.
Die Zahlen der für den einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
| Lfd.- Nr. | Familien- und Rufname | Träger des Wahlvorschlags |
| Stimmen | Prozent |
| 1 | Herr Rompf, Simon | Simon Rompf (ROMPF) | Ja-Stimmen | 1.653 | 79,02 % |
| Nein-Stimmen | 439 | 20,98 % |
Auf den Bewerber Simon Rompf sind mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen.
Er ist damit zum Bürgermeister der Gemeinde Driedorf gewählt.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) Einspruch erheben (§ 49 KWG).
Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Driedorf, 12. Februar 2025
gez. Maitz — (Siegel)
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André Maitz
Gemeindewahlleiter