Ausgabe 1/2025
Bekanntmachungen Finanzverwaltung
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Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 101 Abs. 3 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997, Amtsbl. S. 682, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997, Amtsbl. S. 682, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087)
Der Jahresabschluss 2022 wurde durch das Kreisrechnungsprüfungsamt des Landkreises Merzig - Wadern geprüft.
Der Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung vom 29.08.2024 war Gegenstand der Beschlussfassung des Gemeinderates in der Sitzung am 07.11.2024.
Der Jahresabschluss 2022 wurde einstimmig vom Gemeinderat beschlossen und dem Bürgermeister Thomas Collmann sowie den Beigeordneten Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2022 mit Rechenschaftsbericht und Prüfbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes liegt zur Einsichtnahme vom 08.01.2025 bis 05.02.2025 im Rathaus, Zimmer Nr. 2.10, Bergstraße 48, 66701 Beckingen, zu den jeweiligen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Beckingen, den 08.01.2025
Thomas Collmann
Bürgermeister