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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 10/2023
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Im Gemeindebezirk Beckingen wird hiermit folgendes angeordnet:

Die Straße „Schwarzer Weg“, wird in Fahrtrichtung „Talstraße“ als Einbahnstraße ausgewiesen.

Dazu wird von der Ortsmitte kommend an der Einbiegung von der „Waldstraße“ zu Beginn des „Schwarzen Weges“ rechtsseitig das Verkehrszeichen Nr. 220-20 (Einbahnstraße rechtsweisend) sowie von Düppenweiler kommend linksseitig das Verkehrszeichen Nr. 220-10 (Einbahnstraße linksweisend) aufgestellt. Von der „Talstraße“ kommend wird zu Beginn des „Schwarzen Weges“ beidseitig das Verkehrszeichen Nr. 267 (Verbot der Einfahrt) aufgestellt.

(§§ 44, 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 11 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen)

Diese Anordnung gilt bis einschließlich 31.05.2023 und wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Begründung:.

Die verkehrspolizeiliche Anordnung wird aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen

Das Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Merzig wurde hergestellt.

Beckingen, den 06.03.2023
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Thomas Collmann