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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 10/2023
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Im Gemeindebezirk Beckingen wird folgendes angeordnet:

In der „Karcherstraße“ wird vor dem Alten- und Pflegeheim „St. Marzellus“ eine Parkfläche eingerichtet, auf der man mit Parkscheibe 2 Stunden parken darf.

Dazu wird direkt vor dem Altenheim in der bestehenden Parkmarkierung das Verkehrszeichen Nr. 314 (Parken) mit dem Zusatzzeichen Nr. 1040-32 (Parkscheibe 2 Stunden) aufgestellt.

Darüber hinaus wird eine Haltverbotszone von ca. 10 m vor der Aufstellfläche für die Feuerwehr ausgewiesen.

Dazu wird vor der Aufstellfläche in einem Abstand von 10 m aus Richtung Schule kommend rechtsseitig das Verkehrszeichen Nr. 283-10 (Absolutes Haltverbot Anfang - Aufstellung rechts) und das das Verkehrszeichen Nr. 283-20 (Absolutes Haltverbot Ende - Aufstellung rechts) aufgestellt.

Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.

(§§ 44, 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 12 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen

Begründung:

Die verkehrspolizeiliche Anordnung erfolgt aus Gründen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Beckingen, den 06.03.2023
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Thomas Collmann