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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 10/2025
Sonstige Behörden - Infos
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Fahrkostenzuschuss für Schülerinnen und Schüler – Nachreichfrist für unvollständige Anträge

Fahrkostenzuschuss für Schülerinnen und Schüler – Nachreichfrist für unvollständige Anträge

Das Land gewährt den Schülerinnen und Schülern öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen Fahrkostenzuschüsse nach den einschlägigen Voraussetzungen des Schülerförderungsgesetzes in der zuletzt geltenden Fassung. Antragstellerinnen und Antragsteller, die für das Schuljahr 2024/25 einen unvollständigen Antrag auf Gewährung eines Fahrkostenzuschusses nach dem Schülerförderungsgesetz gestellt haben, können die fehlenden Unterlagen bis spätestens 31. März 2025 nachreichen.

Unterlagen, die nach Ablauf dieser gesetzlich festgelegten Ausschlussfrist vorgelegt werden, finden keine Berücksichtigung mehr. In solchen Fällen müssen die Anträge abgelehnt werden. Fehlende Nachweise sind beim Kreisjugendamt Merzig-Wadern, Bahnhofstr. 44, 66663 Merzig, einzureichen. Weitere Informationen gibt es bei der Schülerförderung des Kreisjugendamtes unter (06861) 80 160 oder per E-Mail an BuT@merzig-wadern.de