Aufhängen von Plakaten und Banner
Aufgrund zunehmender Plakatierungen in den einzelnen Gemeindebezirken weist die Ortspolizeibehörde auf folgendes hin:
Nach der Polizeiverordnung der Gemeinde Beckingen (PVO) ist es untersagt, öffentliche Straßen, Plätze und Anlagen sowie die zu ihnen gehörenden Einrichtungen ohne Genehmigung zu plakatieren, zu beschriften oder zu bemalen. Auch private Hinweisschilder dürfen nicht ohne Genehmigung angebracht werden.
Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Darüber hinaus ist er verpflichtet, die Plakatanschläge o.ä. unverzüglich zu beseitigen oder dies zu veranlassen. Diese Beseitigungspflicht gilt auch für den Veranstalter.
Plakatierungen und Banner ohne Genehmigungen werden zukünftig von der Gemeinde entfernt.
Stellen Sie daher vorab rechtzeitig einen Antrag auf Genehmigung bei der Ortspolizeibehörde der Gemeinde Beckingen.