im Gemeindebezirk Saarfels wurden am Containerplatz in der „Fliederstraße“ abgelaufene Lebensmitteln illegal entsorgt.
Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz dar, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann.
Entsprechende Hinweise werden bei der Ortspolizeibehörde Beckingen (Telefon 06835/55-251 oder 06835/55-259) entgegengenommen.
In diesem Zusammenhang will ich darauf aufmerksam machen, dass in Wertstoffsammelbehälter nur dem Sammelzweck dienende Wertstoffe in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr eingeworfen werden dürfen.
An Sonn- und Feiertagen ist das Einwerfen verboten. Die Wertstoffsammelbehälter dürfen nicht mit Wertstoffen aus gewerblichen Betrieben befüllt werden.
Andere Abfälle, die nicht dem Sammelzweck dienen, dürfen nicht in die Wertstoffsammelbehälter geworfen werden.
Ein Abstellen außerhalb der Behälter ist ebenfalls verboten.
Ich bitte um zukünftige Beachtung.