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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 12/2024
Bekanntmachungen Bauverwaltung / Bauhof
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Öffentliche Auslegung der Lärmaktionsplanung 4. Runde der Gemeinde Beckingen

Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß § 47c und § 47d BImschG eine Lärmkartierung sowie ein Lärmaktionsplan zu erstellen. Der Gemeinderat der Gemeinde Beckingen hat in seiner Sitzung vom 28.02.2023 beschlossen, den Entwurf der Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Beckingen öffentlich auszulegen und die Behörden zu beteiligen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit vom 21. März 2024 bis einschließlich 22. April 2024 bei der Gemeinde Beckingen, Bauverwaltung, Zimmer 1.08, Bergstraße 48, 66701 Beckingen zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus zu jedermanns Einsicht aus.

Der Planentwurf ist ebenfalls über die Internetseite der Gemeinde Beckingen https://www.beckingen.de/rathaus/bauen-und-umwelt/ einsehbar.

Ihnen wird die Gelegenheit gegeben, Anregungen und Vorschläge bis zum 22. April 2024 der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.

Beckingen, den 20. März 2024
Thomas Collmann
Bürgermeister