Im Gemeindebezirk Beckingen wird hiermit folgendes angeordnet:
In der Straße „Hinter der Felsmühle“, wird in Höhe des TÜV’s ein Parkplatz ausgewiesen. Dazu wird in der Mitte des Parkplatzes das Verkehrszeichen Nr. 314 (Parken) aufgestellt.
(§§ 44, 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 11 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen)
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Begründung:
Die verkehrspolizeiliche Anordnung wird aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen