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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 13/2023
Bekanntmachungen Finanzverwaltung
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Öffentliche Bekanntmachung

gemäß § 101 Abs. 3 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997, Amtsbl. S. 682, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204)

Der Jahresabschluss 2021 wurde durch das Kreisrechnungsprüfungsamt des Landkreises Merzig - Wadern geprüft.

Der Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung vom 06.01.2023 war Gegenstand der Beschlussfassung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2023.

Der Jahresabschluss 2021 wurde einstimmig vom Gemeinderat beschlossen und dem Bürgermeister Thomas Collmann sowie den Beigeordneten Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2021 mit Rechenschaftsbericht und Prüfbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes liegt zur Einsichtnahme vom 29.03.2023 bis 26.04.2023 im Rathaus, Zimmer Nr. 2.10, Bergstraße 48, 66701 Beckingen, zu den jeweiligen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Beckingen, den 27.03.2023
Thomas Collmann
Bürgermeister