für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028
in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Merzig
und den Strafkammern des Landgerichts Saarbrücken
Der Gemeinderat Beckingen hat in der Sitzung am 22.03.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Saarbrücken und das Amtsgericht Merzig gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 29.03.2023 bis 06.04.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung im Rathaus, Zimmer E.01 (Zentrale), Bergstraße 48, 66701 Beckingen zu jedermanns Einsicht aus.
Einwendungen gegen die Vorschlagsliste können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 44 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollten.