In der Zeit vom 01. März bis 30. Juni dürfen Hunde nach dem Saarländischen Jagdgesetz nur dann unangeleint laufen, wenn sie zuverlässig auf den Wegen bleiben und jederzeit abrufbar sind.
Zum Schutz von Wild und Vogelwelt bitten wir Sie, Ihren Hund an die Leine zu nehmen. Für den tierischen Nachwuchs können auch Hunde ohne Jagdtrieb gefährlich werden.
Ein Appell geht aber auch an alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher.
Sollten Sie Tiernachwuchs entdecken, insbesondere Feldhasen oder Kitze,
BITTE NICHT ANFASSEN!
Auch wenn es manchmal wirken mag, als seien die Jungtiere verlassen worden: Zum Schutz des Nachwuchses vor Beutegreifern schaut die Mutter nur wenige Male am Tag vorbei. Dies hat die Natur bewusst so eingerichtet.
Bitte bleiben Sie auf den Wegen und nehmen Sie Rücksicht!