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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 13/2025
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Mitteilung des Gemeindeforstes Beckingen

Illegale Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfällen

Die Gartensaison hat wieder begonnen. Aus gegebenem Anlass weist der Gemeindeforst darauf hin, dass die Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfällen außerhalb der dafür vorgesehenen Anlagen und eigenen Grundstücke illegal ist.

Aber der Grünschnitt verrottet doch?

Die mitunter massiven Mengen, die vor allem hinter Privatgrundstücken und an Waldzufahrten „entsorgt“ werden, können nicht im Ansatz so schnell verrotten, wie der Nachschub dazu kommt. Es finden sich mitunter meterhohe Haufen. Dass Blumentöpfe aus Plastik ihr Übriges dazutun, bedarf keiner weiteren Erläuterung.

Es schadet der Natur!

Manch eine entsorgte Pflanze ist gar invasiv und kann heimische Arten verdrängen, wenn sie wieder wurzelt oder Samen mit dem Abfall in den Wald gelangen, wie beispielsweise Kirschlorbeer oder Bambus.

Das Umfeld dieser „Komposthaufen“ bietet Pilzen ideale Wachstumsbedingungen. Leider auch solchen, die Waldbäume und deren Wurzeln befallen und schädigen können. Als Resultat kann es passieren, dass besonders ästhetische, liebgewonnene Bäume am Waldrand ihre Standsicherheit verlieren und aus Sicherheitsgründen gefällt werden müssen.

Da die wilde Grünschnittentsorgung im gesamten Gemeindegebiet teilweise massiv ist, wird der Gemeindeforst festgestellte Verstöße konsequent an die Ortspolizeibehörde übergeben.

Das Bußgeld beträgt mindestens 100 € und bis zu 1500 €.

Bitte nutzen Sie die richtigen Entsorgungsmöglichkeiten:

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Grüne Tonne

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Komposthaufen im eigenen Garten

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Kompostieranlage am Beckinger Bauhof zu den bekannten Öffnungszeiten