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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 14/2023
Bekanntmachungen Bauverwaltung / Bauhof
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan

"Netto-Filiale Reimsbacher Straße" in der Gemeinde Beckingen, Ortsteil Reimsbach

Bekanntmachung der erneuten Öffentlichen Auslegung

Der Gemeinderat der Gemeinde Beckingen hat in seiner Sitzung am 08.12.2021 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Netto-Filiale Reimsbacher Straße“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan einzuleiten (s. Anlage Geltungsbereich).

In seiner Sitzung am 08.12.2021 hat der Gemeinderat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Netto-Filiale Reimsbacher Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der gutachterlichen Stellungnahme zur Hochwasserlage, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Erstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans werden folgende Ziele verfolgt:

Im Beckinger Ortsteil Reimsbach ist der Neubau eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 799 qm geplant. Durch die Neuerrichtung eines Lebensmittelmarktes soll die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs verbessert und dauerhaft gesichert werden.

Das Plangebiet befindet sich inmitten des Ortszentrums, direkt angrenzend an die Reimsbacher Straße. Der Standort ist somit verkehrsgünstig gelegen und auch fußläufig von den umliegenden Wohngebieten gut erreichbar.

Die Erschließung ist über die im Norden gelegene Reimsbacher Straße vorgesehen. Die erforderlichen Stellplätze (ruhender Verkehr) können vollständig auf dem Grundstück organisiert werden.

Für den zu überplanenden Bereich existiert derzeit noch kein Bebauungsplan. Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit somit nach den Vorgaben des § 34 BauGB. Danach ist das Vorhaben jedoch nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des geplanten Vorhabens bedarf es daher der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Die Flächen befinden sich vollständig im Eigentum der Vorhabenträgerin.

Die zu überplanende Fläche hat eine Größe von ca. 5.500 m2. Die genauen Grenzen der zu überplanenden Fläche können dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Beckingen stellt die Fläche als gemischte Baufläche, Grünfläche und Gemeinbedarfsfläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit nicht erfüllt. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung gem. §13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durch die Gemeinde Beckingen anzupassen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist vom 23.12.2021 bis einschließlich 28.01.2022 durchgeführt worden.

Nach der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB ergeben sich für das vorliegende Planverfahren folgende wesentliche Änderungen / Ergänzungen:

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat sich herausgestellt, dass die vorgesehene Planung im Hinblick auf den Hochwasserschutz als nicht genehmigungsfähig eingestuft worden ist.

Aus diesem Grund wurde zwischenzeitlich eine hochwasserangepasste Planung erarbeitet und eine gutachterliche Stellungnahme zur Hochwasserlage von dem Ingenieurbüro eepi aus Luxemburg erstellt.

Das optimierte Bebauungskonzept sieht nun einen entlang der Längsachse in West-Ost-Richtung gedrehten Markt vor, die zu errichtenden Stellplätze sind westlich vom Gebäude, angeordnet. Dadurch wird die Auffüllung an den in Fließrichtung gesehenen rechten Rand der Aue verlagert, wo die Überflutungstiefen und der Retentionsraumverlust geringer sind.

Im Rahmen der durchgeführten Untersuchung ist das Ingenieurbüro eepi zu folgendem Ergebnis gekommen: „Die hochwasserangepasste Planung (führt) zu keinerlei signifikanten Verschlechterung der Hochwasserlage für Dritte und keinerlei signifikanten Verschlechterungen des Abflusses und der Wasserspiellagen des Mackenbachs bei Hochwasser. Der mögliche Retentionsraumverlust von ca. 1.100 m3 kann auf Flächen im Hochwasserrückhalteraum, ausgeglichen werden.“

(Quelle: Gutachterliche Stellungnahme zur Hochwasserlage; eepi Luxemburg S.á r.l.; Stand: 20.01.2023)

Neben dem Retentionsraumausgleich wurde auch der Ausgleich für das nach § 30 BNatSchG geschützte Biotop zwischenzeitlich geklärt. Die Ergebnisse sind in den Bebauungsplanunterlagen eingearbeitet.

Darüber hinaus wurden als Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange weiterhin u. a. vorsorgliche Hinweise zu den Themen verkehrliche Leistungsfähigkeit, Kampfmittel, Boden- und Lärmschutz, Trinkwasserschutzgebiet, Eisenerzkonzession sowie bestehende Versorgungsleitungen innerhalb des Plangebietes in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Beckingen hat in seiner Sitzung am 29.03.2023 den überarbeiteten und ergänzten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Netto-Filiale Reimsbacher Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der gutachterlichen Stellungnahme zur Hochwasserlage sowie dem Gutachten zur Erkundung des Bodenaufbaus und Ermittlung aktueller Grundwasserflurabstände, gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen.

Gemäß §§ 13a, 13 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der gutachterlichen Stellungnahme zur Hochwasserlage sowie dem Gutachten zur Erkundung des Bodenaufbaus und Ermittlung aktueller Grundwasserflurabstände, in der Zeit vom 13.04.2023 bis einschließlich 12.05.2023 während der üblichen Dienststunden Mo.-Do. 08.30-12.00 Uhr, Fr. 08.00-12.30 Uhr, Mo. u. Do. 13.30 -15.15 Uhr und Die.13.30 -18.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Beckingen, Bauamt, Zimmer 1.07, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich zum Internetportal der Gemeinde Beckingen (https://beckingen.de/) über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse planverfahren@beckingen.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan unberücksichtigt bleiben.

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Beckingen, den 05.04.2023
Hubert Schwinn, Erster Beigeordneter

Anlage zum Auslegungsbeschluss: