Titel Logo
Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 14/2024
Sonstige amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verkehrsrechtliche Anordnung

Im Gemeindebezirk Beckingen wird folgendes angeordnet:

In der „Rehlinger Straße“ wird eine für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse angeordnet.

Dazu wird linksseitig das vorhandene Verkehrszeichen Nr. 357 (Sackgasse) vor dem Anwesen „Rehlinger Straße 1“ ausgetauscht und durch das Verkehrszeichen Nr. 357-50 (Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse) ersetzt.

Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.

(§§ 44, 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 12 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen.

Begründung:

Die verkehrspolizeiliche Anordnung erfolgt aus Gründen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Beckingen, den 03.04.2024
Der 2. Beigeordnete
als Ortspolizeibehörde
Josef Bernardi