Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Der Haushaltsplan der Gemeinde Beckingen für die Haushaltsjahre 2024/2025 liegt zur Einsichtnahme vom 02.05.2024 bis einschließlich 24.05.2024 während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung im Rathaus, Zimmer 2.10, öffentlich aus.
Hinweis:
Gemäß § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.