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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 18/2024
Bekanntmachungen Finanzverwaltung
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024/2025

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Der Haushaltsplan der Gemeinde Beckingen für die Haushaltsjahre 2024/2025 liegt zur Einsichtnahme vom 02.05.2024 bis einschließlich 24.05.2024 während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung im Rathaus, Zimmer 2.10, öffentlich aus.

Hinweis:

Gemäß § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Beckingen, den 30.04.2024
Der Bürgermeister
Thomas Collmann