Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.04.2024 die öffentliche Auslegung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Wohnmobilstellplatz Treffpunkt Saar“ beschlossen.
Gegenstand der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplans ist die Darstellung einer Sonderbaufläche, die der touristischen Infrastruktur dient, um die Errichtung von Wohnmobilstellplätzen planerisch vorzubereiten und die bestehenden Nutzungen im Bestand zu sichern (z.B. Biergarten) sowie die Darstellung von Flächen zur ökologischen Kompensation des baulichen Eingriffs. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan der Gemeinde Beckingen den Geltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dar.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohnmobilstellplatz Treffpunkt Saar“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha.
Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es an der 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes keine wesentliche Änderung.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, mit zugehöriger Begründung, dem Umweltbericht und den unten genannten umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 10.05.2024 bis einschließlich 10.06.2024 auf der Internetseite der Gemeinde (https://www.beckingen.de/rathaus/bauen-und-umwelt/)veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während der üblichen Dienststunden Mo.-Do. 08.30-12.00 Uhr, Fr. 08.00-12.30 Uhr, Mo. u. Do. 13.30 -15.15 Uhr und Die.13.30 -18.00 Uhr im oben genannten Zeitraum zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Bergstraße 48, Zimmer 1.07 eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
| Dokument | Informationen und betroffene Themen |
| Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) |
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| Faunistische Studien in Dillingen an der Staustufe zum Umweltbericht B-Plan 24C | - Faunistische Studien in Dillingen an der Staustufe zum Umweltbericht zum B’Plan 24C. Diese umfasst Erhebungen vor Ort der Artengruppen Vögel und Fledermäuse sowie eine Potentialabschätzung zu den Artgruppen Reptilien, Amphibien und Tagfalter mit anschließender artenschutzrechtlicher Betrachtung. |
| 3 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Privaten mit Umweltbezug | Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz - Natur- und Artenschutz: der Planung wird zugestimmt; Wohnmobilstellplätze, Parkplätze und Zuwegungen sind als Schotterfläche zu gestalten, um weitere Bodenversiegelungen in der Aue zu vermeiden - Bodenschutz und Geologie: keine Anmerkungen - Gewässerschutz: Hinweise und Anmerkungen zur Entwässerung des Plangebietes; Abwasserbeseitigung ist im Trennsystem vorgesehen - Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz: Teilbereich Beckingen befindet sich etwa zu 2/3 innerhalb des mit Verordnung vom 16.09.2010 festgesetzten Überschwemmungsgebietes (ÜSGs) der Saar, Teil A, sowie vollständig innerhalb des Risikogebietes gem. 78b WHG der Saar; die seitens der obersten Wasserbehörde vorab vorgebrachten Anmerkungen und Hinweise wurden in ausreichendem Umfang aufgenommen - Seitens des LUA werden somit keine weiteren Anmerkungen vorgebracht |
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| Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung West - Keine Bedenken; Hinweis, dass potentielle Bauherren selbst für ausreichenden Lärmschutz (Einhaltung der Din 4109) sorgen müssen |
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| Landesdenkmalamt - Hinweis, dass bei Erdarbeiten für Kanalisierung der Saar und Bau der Staustufe Rehlingen 1981 archäologische Funde gemacht wurden; betroffene Bereich wurde für zukünftige Baumaßnahmen als unbedenklich eingestuft, solange diese nicht tiefgreifend sind. Dennoch könnte die aufgeschüttete Erde archäologisch relevant sein, weshalb Funde gemeldet werden müssen und das Landesdenkmalamt zu informieren ist - Für den Teilbereich Beckingen gilt: Sämtliche Erdarbeiten in der Planungsfläche sind genehmigungspflichtig gemäß § 8 Abs. 2 in Verbindung mit § 10 SDSchG - zudem Hinweis auf die hohe Wahrscheinlichkeit von Relikten aus dem Zweiten Weltkrieg im gesamten Planungsgebiet, weshalb vor Beginn der Erdarbeiten eine Kampfmittelräumung erforderlich ist, die auch archäologisch begleitet werden muss |
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse planverfahren@beckingen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Anlage zum Auslegungsbeschluss:
Lageplan, ohne Maßstab
Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung „Wohnmobilstellplatz Treffpunkt Saar“ in der Gemeinde Beckingen, Ortsteil Beckingen.