Titel Logo
Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 19/2024
Bekanntmachungen Bauverwaltung / Bauhof
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM BEREICH DES BEBAUUNGSPLANES „WOHNMOBILSTELLPLATZ TREFFPUNKT SAAR“

IN DER GEMEINDE BECKINGEN, ORTSTEIL BECKINGEN INTERKOMMUNALES PROJEKT „TREFFPUNKT SAAR“ MIT DER STADT DILLINGEN/ SAAR

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.04.2024 die öffentliche Auslegung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Wohnmobilstellplatz Treffpunkt Saar“ beschlossen.

Gegenstand der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplans ist die Darstellung einer Sonderbaufläche, die der touristischen Infrastruktur dient, um die Errichtung von Wohnmobilstellplätzen planerisch vorzubereiten und die bestehenden Nutzungen im Bestand zu sichern (z.B. Biergarten) sowie die Darstellung von Flächen zur ökologischen Kompensation des baulichen Eingriffs. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan der Gemeinde Beckingen den Geltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dar.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohnmobilstellplatz Treffpunkt Saar“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha.

Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es an der 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes keine wesentliche Änderung.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, mit zugehöriger Begründung, dem Umweltbericht und den unten genannten umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 10.05.2024 bis einschließlich 10.06.2024 auf der Internetseite der Gemeinde (https://www.beckingen.de/rathaus/bauen-und-umwelt/)veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während der üblichen Dienststunden Mo.-Do. 08.30-12.00 Uhr, Fr. 08.00-12.30 Uhr, Mo. u. Do. 13.30 -15.15 Uhr und Die.13.30 -18.00 Uhr im oben genannten Zeitraum zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Bergstraße 48, Zimmer 1.07 eingesehen werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse planverfahren@beckingen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Beckingen, den 08.05.2024  —  T. Collmann, Bürgermeister

Anlage zum Auslegungsbeschluss:

Lageplan, ohne Maßstab

Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung „Wohnmobilstellplatz Treffpunkt Saar“ in der Gemeinde Beckingen, Ortsteil Beckingen.