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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 19/2024
Bekanntmachungen Bauverwaltung / Bauhof
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BEBAUUNGSPLAN „WOHNMOBILSTELLPLATZ TREFFPUNKT SAAR“ IN DER GEMEINDE BECKINGEN,

ORTSTEIL BECKINGEN INTERKOMMUNALES PROJEKT „TREFFPUNKT SAAR“ MIT DER STADT DILLINGEN/ SAAR

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.04.2024 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet bzw. eine Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden folgende Ziele verfolgt:

Die Stadt Dillingen/Saar und die Gemeinde Beckingen beabsichtigen gemeinsam die Erschließung touristisch-gewerblicher Projekte im Bereich Rundwies / Staustufe Rehlingen. Grundlage bildet ein bereits erarbeitetes interkommunales touristisches Konzept mit der Bezeichnung „Treffpunkt Saar“ (Stand: August 2018).

Der für eine touristisch-gewerbliche Entwicklung zu überplanende Bereich befindet sich anteilig auf den Gemarkungen Pachten (Stadt Dillingen/ Saar) und Beckingen (Gemeinde Beckingen). Während im Bereich des Dillinger Stadtteils Pachten die Entwicklung gewerblich-touristischer Nutzungen (z.B. Biergarten, Minigolf) geplant ist, sollen auf Beckinger Gemarkung Wohnmobilstellplätze entstehen und im östlichen Bereich (Höhe Kreisel) Flächen zur ökologischen Kompensation des Eingriffs der Gesamtmaßnahme in den Naturhaushalt bereitgehalten werden.

Die Erschließung soll über die nördlich an das bestehende Gewerbegebiet „Rundwies“ angrenzende Röntgenstraße (Stadt Dillingen/ Saar) erfolgen. Über die weiter südöstlich gelegene Marie-Curie-Straße ist der touristisch zu entwickelnde Standort an die Landesstraßen L 174 und L 347 sowie an die westlich der Saar verlaufende Autobahn BAB 8 angebunden.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 3,2 ha, wobei hiervon ca. 1,5 der Gemeinde Beckingen sowie ca. 1,7 ha der Stadt Dillingen/ Saar zuzuordnen sind.

Die betroffenen Flächen auf der Gemarkung Beckingen sind nach § 35 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich) zu beurteilen. Auf dieser Grundlage kann das vorgenannte Vorhaben nicht realisiert werden, es bedarf daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Beckingen stellt für den nördlichen Teilbereich des Plangebietes eine Fläche für die Landwirtschaft dar. Nachrichtlich ist eine Umgrenzung eines Landschaftsschutzgebietes dargestellt. Aus diesem Grund wird für den nördlichen Teilbereich des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan der Gemeinde Beckingen im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Um die Zulässigkeitsvoraussetzungen auf Ebene der Raumordnung und Landesplanung zu schaffen, wurde vorab ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt, da der Vorhabenstandort

innerhalb eines landesplanerisch festgelegten Vorranggebietes für Hochwasserschutz (VH) liegt. Einer Abweichung von den Zielen der Raumordnung stimmte die Oberste Landesplanungsbehörde zu.

Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:

  • Zeichnerische und textliche Aufnahme des Fernmeldekabels der VSE Verteilnetz GmbH gem. § 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB
  • Zeichnerische und textliche Aufnahme des Schutzstreifens des Fernmeldekabels der VSE Verteilnetz GmbH gem. § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB
  • Aufnahme vorsorglicher Hinweise und Anmerkungen

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht und den unten genannten umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 10.05.2024 bis einschließlich 10.06.2024 auf der Internetseite der Gemeinde (https://www.beckingen.de/rathaus/bauen-und-umwelt/) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während der üblichen Dienststunden Mo.-Do. 08.30-12.00 Uhr, Fr. 08.00-12.30 Uhr, Mo. u. Do. 13.30 -15.15 Uhr und Die.13.30 -18.00 Uhr im oben genannten Zeitraum zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Bergstraße 48, Zimmer 1.07 eingesehen werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse planverfahren@beckingen.de bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Beckingen, den 08.05.2024 —  T. Collmann, Bürgermeister

Anlage zum Auslegungsbeschluss:

Lageplan, ohne Maßstab

Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohnmobilstellplatz Treffpunkt Saar“ in der Gemeinde Beckingen, Ortsteil Beckingen.