In der „Kirchstraße“ werden an der linken Seite der Kirche „St. Leodegar“ (Richtung Sakristei) 3 neue Parkflächen ausgewiesen.
Der erste Parkplatz ist nur für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde vorgesehen. Dazu wird vor der Parkfläche das Verkehrszeichen Nr. 314 (Parkplatz) mit dem Zusatzzeichen Nr. 1044-10 (Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde) angebracht.
Auf den beiden anderen Parkplätzen wird ein beschränktes Parken für die Dauer von 2 Stunden angeordnet. Dazu wird jeweils vor diesen beiden Parkflächen das Verkehrszeichen Nr. 314 (Parkplatz) mit dem Zusatzzeichen Nr. 1040-32 (Parkscheibe 2 Stunden) angebracht.
Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.
(§§ 44, 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 12 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen
Begründung:
Die verkehrspolizeiliche Anordnung erfolgt aus Gründen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.