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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 20/2025
Bekanntmachungen Hauptverwaltung
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Schiedsfrau/Schiedsmann für den Schiedsbezirk Düppenweiler gesucht

Wegen Ablauf der Amtszeit sucht die Gemeinde Beckingen für den Schiedsbezirk Düppenweiler eine geeignete Person für das Amt der Schiedsfrau/des Schiedsmannes.

Die Schiedspersonen sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit im 2. und 3. Abschnitt der Saarländischen Schiedsordnung (SSchO) geregelt ist. Schiedspersonen sind nach §7 Abs. 1 SSchO ehrenamtlich tätig. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre und wird bis zum Amtsantritt einer Nachfolgerin/eines Nachfolgers fortgeführt.

Gem. § 2 SSchO können Personen zu Schiedspersonen berufen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Das Amt kann nicht bekleiden, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt und wer wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet ist. In das Amt soll nicht berufen werden, wer das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat, wer nicht in dem Schiedsbezirk - hier Gemeindebezirk Düppenweiler - wohnt und wer durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Interessierte Personen bewerben sich bitte schriftlich bis zum 01.06.2025 bei der Gemeinde Beckingen, Bergstraße 48, 66701 Beckingen.

Der Bürgermeister

Thomas Collmann