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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 22/2025
Sonstige Behörden - Infos
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Schulbuchausleihe: Leihentgelte für weiterführende Schulen im Landkreis Merzig-Wadern

Schulbuchausleihe: Leihentgelte für weiterführende Schulen

Der Landkreis Merzig-Wadern weist darauf hin, dass für Schülerinnen und Schüler, die an Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und beruflichen Vollzeitschulen an der Schulbuch- und Medienausleihe angemeldet sind, bis spätestens 1. Juni das Leihentgelt auf das Schulbuchkonto der jeweiligen Schule einzuzahlen ist.

Personen, die vom Amt für Ausbildungsförderung von der Zahlung des Leihentgelts freigestellt sind, werden gebeten, den Freistellungsbescheid im Original bei der Schule abzugeben. Neuschülerinnen und Neuschüler an den Berufsbildungszentren haben eine verlängerte Frist zur Zahlung des Leihentgeltes beziehungsweise zur Abgabe des Freistellungsbescheides bis spätestens 15. September.

Der Landkreis Merzig-Wadern kann nur für die Schülerinnen und Schüler, für die das Leihentgelt fristgerecht gezahlt wurde beziehungsweise der Freistellungsbescheid bis vor den Sommerferien bei der Schule abgegeben wurde, garantieren, dass das Medienpaket zum Schuljahresbeginn 2025/2026 zur Verfügung steht.

Für Rückfragen stehen die Schulbuchkoordinatorinnen der jeweiligen Schule zur Verfügung.