Nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes fordere ich hiermit die in der Gemeinde Beckingen vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, Vorschläge für die Besetzung der Wahlvorstände in den einzelnen Wahlbezirken für die o.g. Wahlen abzugeben.
Das Gebiet der Gemeinde Beckingen ist für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 13. September 2026 und eine evtl. stattfindende Stichwahl am 27. September 2026 in 17 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
In den einzelnen Gemeindebezirken ist jeweils folgende Anzahl an Wahlbezirken vorhanden: Beckingen (4), Düppenweiler (3), Erbringen (1), Hargarten (1), Haustadt (2), Honzrath (2), Oppen (1), Reimsbach (2), Saarfels (1).
Die Mitglieder der Wahlvorstände sollten möglichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde, vorzugsweise aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirkes, berufen werden.
Die Parteien und Wählergruppen werden hiermit gebeten, für jeden zu bildenden Wahlvorstand ausreichend Wahlhelfer vorzuschlagen. Zuvor sollte unbedingt sichergestellt werden, dass die vorgeschlagenen Personen an beiden Wahltagen zur Verfügung stehen.
Die Vorschläge sind bis spätestens 19. Juni 2026 beim Wahlamt der Gemeinde Beckingen, Bergstraße 48, 66701 Beckingen oder per E-Mail an hauptamt@beckingen.de einzureichen. Es können nur rechtzeitig eingehende Vorschläge berücksichtigt werden.
Beckingen, den 27.05.2026