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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 22/2026
Bekanntmachungen Hauptverwaltung
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Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 13. September 2026, sowie einer eventuell stattfindenden Stichwahl am 27. September 2026

Für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters ist nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Dieser entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge. Er stellt ferner das Gesamtergebnis der Wahl in der Gemeinde fest.

Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Gemeindewahlleiter als Vorsitzenden und mindestens vier von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzerinnen und Beisitzer, für die jeweils eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu bestellen sind. Bei der Bestellung der Beisitzer/innen und ihrer Stellvertreter/innen werden rechtzeitig eingehende Vorschläge der in der Gemeinde vertretenden Parteien und Wählergruppen berücksichtigt.

Die in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen werden daher aufgefordert, bis zum 14. Juni 2026 geeignete Vorschläge beim Wahlamt der Gemeinde Beckingen, Bergstraße 48, 66701 Beckingen oder per E-Mail an hauptamt@beckingen.de einzureichen. Es können nur rechtzeitig eingehende Vorschläge berücksichtigt werden.

Ich weise darauf hin, dass Mitglieder des Gemeindewahlausschusses nicht Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag sein dürfen.

Beckingen, den 27.05.2026
Der Gemeindewahlleiter
Michael Buchheit
Verwaltungsoberrat