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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 23/2024
Tourismus und Kultur
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Zuwendungsbescheid in Höhe von 235.698 Euro aus dem Schulbauprogramm „Baustein“ überreicht

Bürgermeister Thomas Collmann und seine Amtskollegen aus dem Landkreis Merzig-Wadern bei der Übergabe der Zuwendungsbescheide aus dem Schulbauprogramm „Baustein“. Die Gemeinde Beckingen darf sich über eine Zuwendung in Höhe von 235.698 Euro freuen, die nun den Grundschulen in der Gemeinde und somit der jüngsten Generation zugutekommt.

Auf Grundlage der „Förderrichtlinie Schulbauprogramm BAUSTEIN – Bauliche Aufwertung und Umrüstung für Schulen in Technik, Effizienz, Innovation und Nachhaltigkeit“ (FRI BAUSTEIN) zur Unterstützung einer modernen und nachhaltigen baulichen Schulinfrastruktur werden im Rahmen des sogenannten „Sofortprogramms für Gemeinden“ Mittel aus dem „Sondervermögen Zukunftsinitiative“ in Höhe von insgesamt 15 Millionen Euro für die Sanierung oder den Neubau sanitärer Einrichtungen an Grundschulen (inkl. Barrierefreiheit) zur Verfügung gestellt. Die Gemeinden erhalten die Mittel als Pauschale nach den Schülerzahlen der in kommunaler Trägerschaft befindlichen Grundschulen.

Unter diesen Voraussetzungen bewilligte das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport der Gemeinde Beckingen unter Vorbehalt des Verwendungsnachweises eine Landeszuweisung in Höhe von 235.698 Euro. Den Bewilligungsbescheid überreichte Torsten Lang, Staatssekretär im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport in Vertretung des Innenministers Reinhold Jost kürzlich an Bürgermeister Thomas Collmann. Entsprechende Bescheide wurden in diesem Zusammenhang auch an die Bürgermeister des Landkreises Merzig-Wadern überreicht. Bürgermeister Thomas Collmann zeigte sich sehr erfreut, dass der Zuwendungsbescheid der Gemeinde Beckingen nun zugutekommen könne. Insbesondere würde die jüngste Generation in der Gemeinde Beckingen durch die Optimierung ihres Lernumfeldes profitieren. „Das war und ist mir immer wichtig, denn hier werden für die Kinder und ihre Zukunft wichtige Weichen gestellt“, so Collmann. Er bedankte sich für die Zuschussgewährung.

Die bewilligten Mittel sind für die Sanierung bzw. den Neubau sanitärer Einrichtungen (inkl. Barrierefreiheit) an Grundschulen in kommunaler Trägerschaft bestimmt. Sollten keine solchen Maßnahmen notwendig sein, können die Städte und Gemeinden die Förderung auch für alternative Projekte zur Gebäudesanierung verwenden, teilt das Ministerium mit und erklärt: Mit diesen Mitteln aus dem BAUSTEIN-Programm an die saarländischen Städte und Gemeinden helfe man, wichtige Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an den Grundschulen anzugehen. Dies sei ein bedeutender Schritt, um die Bildungsinfrastruktur im Saarland zu verbessern und zu modernisieren.