Titel Logo
Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 24/2024
Sonstige amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mitteilung des Gemeindeforstes Beckingen

Illegale Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfällen

Die Gartensaison hat wieder begonnen. Aus gegebenem Anlass weist der Gemeindeforst darauf hin, dass die Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfällen im Wald illegal ist.

Aber der Grünschnitt verrottet doch?

Die mitunter massiven Mengen, die vor allem hinter Privatgrundstücken und an Waldzufahrten auf Gemeindewaldflächen „entsorgt“ werden, können nicht im Ansatz so schnell verrotten, wie der Nachschub dazu kommt. Es finden sich mitunter meterhohe Haufen. Dass Blumentöpfe aus Plastik ihr Übriges dazutun, bedarf keiner weiteren Erläuterung.

Es schadet der Natur!

Durch die massive Nährstoffzufuhr wachsen teilweise nur noch Stickstoffzeiger wie die Brombeere oder Brennnessel.

Manch eine entsorgte Pflanze ist gar invasiv und kann heimische Arten verdrängen, wenn sie wieder wurzelt oder Samen mit dem Abfall in den Wald gelangen, wie beispielsweise Kirschlorbeer oder Bambus.

Kommen noch Küchenabfälle hinzu, sind auch Ratten nicht weit.

Das Umfeld dieser „Komposthaufen“ bietet Pilzen ideale Wachstumsbedingungen. Leider auch solchen, die Waldbäume und deren Wurzeln befallen und schädigen können.

Als Resultat kann es passieren, dass besonders ästhetische, liebgewonnene Bäume am Waldrand ihre Standsicherheit verlieren und aus Sicherheitsgründen gefällt werden müssen.

Da die wilde Grünschnittentsorgung im gesamten Gemeindegebiet teilweise massiv ist, wird der Gemeindeforst bekannte Verstöße konsequent an die Ortspolizeibehörde übergeben.

Bitte nutzen Sie die richtigen Entsorgungsmöglichkeiten:

-

Grüne Tonne

-

Komposthaufen im eigenen Garten

-

Kompostieranlage am Beckinger Bauhof zu den bekannten Öffnungszeiten

Der Natur zuliebe!