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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 25/2023
Sonstige Behörden - amtlich
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Bekanntmachung eines Grenzterminsin der Gemeinde Beckingen

Anlässlich einer in der Gemarkung Beckingen, Flur 05 (Im Hofstück) beantragten Liegenschaftsvermessung findet für die Flurstücke Nr. 282/3, 542/295 ein Grenztermin statt.

Hierbei werden die bestehenden Grenzen auf ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht und - wenn beantragt - neue Grenzen festgelegt. Anschließend erfolgt die örtliche Kennzeichnung und Sicherung der Grenzen mit festen und dauerhaften Grenzzeichen (Abmarkung).

Im Grenztermin erfolgt die Anhörung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke (Beteiligte) über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen.

Der Grenztermin findet statt am: 06.07.2023 um 14:00 Uhr

Treffpunkt: Trafohaus im Neubaugebiet ‘Im Morlen’, Beckingen

Wenn Beteiligte nicht im Grenztermin anwesend sind, werden die Flurstücksgrenzen auch ohne ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt. Die Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen wird dann schriftlich oder durch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.