der öffentlichen Auslegung gemäss § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Auf den Haferstückern“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes
Der Gemeinderat Beckingen hat in seiner Sitzung am 06.05.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes „Auf den Haferstückern“ mit paralleler Flächennutzungsplanteiländerung gebilligt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanteiländerung beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes und der parallelen Flächennutzungsplanteiländerung
Hauptziel ist die Nutzbarmachung des Geländes als Therapie- und Gesundheitshof für Tierheilkunde. Die Grundstückseigentümerin arbeitet als freiberufliche Tierheilpraktikerin für Klein- und Großtiere mit dem Schwerpunkt Pferdeheilkunde und vertreibt auch Tierfutter und Tierbedarf. Im Human-Bereich soll eine tiergestützte Therapie in Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeuten angeboten werden.
Das ca. 2,6 ha große Plangebiet befindet sich südlich der Ortslage des Gemeindeteils Düppenweiler, westlich der L346, im Bereich der Straße „Auf den Haferstückern“.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich über die Parzellen 407, 408, 411/1, 414, 775/259 und 776/259 sowie Teile der Parzelle 384/1 in Flur 8 der Gemarkung Düppenweiler.
Die genauen Grenzen sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Der Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanteiländerung wurden bereits vom 05.06.2025 bis zum 04.07.2026 öffentlich ausgelegt (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB).
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan „Auf den Haferstückern“ mit paralleler Flächennutzungsplanteiländerung vom 25.06.2026 bis einschließlich 27.07.2026 im Rathaus der Gemeinde Beckingen, Zimmer 1.07, während den untenstehenden Sprechzeiten ausliegt.
Sprechzeiten der Gemeinde Beckingen
Gleichzeitig wird die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Auf den Haferstückern“ im Internet auf der Homepage der Gemeinde Beckingen (https://beckingen.de/rathaus/bauen-und-wohnen) zum Download bereitgestellt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.
Unter der Internetadresse
https://argusconcept.planungsbeteiligung.de
kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 25.06.2026 bis einschließlich zum 27.07.2026 zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die parallele Flächennutzungsplanteiläderung unberücksichtigt bleiben.
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden mit offengelegt:
Natur- und Artenschutz
Quelle: LUA, Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar- und Verbaucherschutz
Gewässer- und Grundwasserschutz
Quelle: LUA, Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar- und Verbaucherschutz, Landkreis Merzig-Wadern - Gesundheitsamt
Bodenschutz und Bergbau
Quelle: LUA
Lärmschutz und Luftreinhaltung
Quelle: LUA
Einsatz erneuerbarer Energien
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Folgende Unterlagen werden weiterhin ausgelegt:
| - | Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B) |
| - | Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Legende |
| - | Biotoptypenbestandsplan |
| - | Gemeinsame Begründung und Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung mit folgenden Inhalten: |
| Umweltrelevante Angaben zum Standort | |
| - | Bedarf an Grund und Boden |
| - | Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung |
| - | Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen |
| - | Abgrenzung des Untersuchungsraumes |
| - | Naturraum und Relief, Geologie und Böden, Oberflächengewässer / Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Freizeit / Erholung, Kultur- und Sachgüter |
| - | Immissionssituation |
| - | Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung |
| - | Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen |
| - | Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes |
| - | Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Böden, Wasser, Luft /Klima und Wechselwirkungen |
| - | Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und das Landschaftsbild |
| - | Auswirkungen der Planung auf die Gesundheit des Menschen |
| - | Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen der Planung |
| - | Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen der Planung |
| - | Prüfung von Planungsalternativen |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: planverfahren@beckingen.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bzw. die Flächennutzungsplanteiländerung unberücksichtigt bleiben.
Für die Flächennutzungsplanteiländerung gilt:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis zum Datenschutz
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Beckingen oder ein von der Stadt eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Beckingen oder den von der Stadt eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Beckingen oder dem von der Stadt einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Beckingen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.