Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Merzig-Wadern hat in seiner Sitzung am 6. Juni 2023 mit der gemäß § 35 Abs. 3 des Jugendgerichtsgesetzes erforderlichen Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen für die Jugendkammer und das Jugendschöffengericht für die Geschäftsjahre 2024, 2025, 2026, 2027 und 2028 beschlossen.
Die Vorschlagsliste liegt ab Montag, 10. Juli 2023, während der allgemeinen Dienstzeiten eine Woche lang im Kreisjugendamt Merzig-Wadern in 66663 Merzig, Bahnhofstraße 44 (Landratsamt) Zimmer 317, zu jedermanns Einsicht auf.
Gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz kann gegen die Vorschlagsliste binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 nicht aufgenommen werden sollten.