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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 28/2023
Bekanntmachungen Bauverwaltung / Bauhof
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Bekanntmachung über die Widmung der Straße „Sophie-Scholl-Straße“ im Gemeindebezirk Beckingen der Gemeinde Beckingen

Auf Grund des Beschlusses des Gemeinderates vom 22.03.2023 wird nach § 6 des Saarländischen Straßengesetzes vom 17.12.1964 (Amtsblatt des Saarlandes 1965, S. 117) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.1977 (Amtsblatt des Saarlandes S. 969), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 08. Dezember 2021 (Amtsbl. S. 2629) die Straße „Sophie-Scholl-Straße“, die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Im Morlen“ liegt, der Öffentlichkeit gewidmet.

Die vorgenannte Straße erhält damit den Charakter einer öffentlichen Gemeindestraße nach § 3 des Saarländischen Straßengesetzes. Sie dient damit dem Gebrauch durch jedermann für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr.

Die Widmung ist nicht gleichbedeutend mit der Feststellung der endgültigen Herstellung der Straße.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmungsverfügung kann gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.03.2023 (BGBl.2023 I Nr. 71), innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Gemeinde Beckingen, Bauverwaltung, Bergstraße 48, 66701 Beckingen, einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Kreisrechtsausschuss in Merzig (Landkreis Merzig-Wadern, Bahnhofstraße 44, 66663 Merzig), gewahrt.

Beckingen, den 12.07.2023 Thomas Collmann, Bürgermeister