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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 29/2024
Bekanntmachungen OPB/EWO/Standesamt
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Verkehrspolizeiliche Anordnung

Im Gemeindebezirk Erbringen wird hiermit folgendes angeordnet:

In der Straße „Auf der Heide“, wird der Weg, der vor dem Anwesen Nr. 2 beginnt und hinter den Häusern bis zur Straße „Zur Nachtwacht“ verläuft, als Gehweg ausgewiesen, der für den Radverkehr freigegeben ist.

Dazu wird von der Dorfmitte kommend rechtsseitig vor dem Anwesen Nr. 2 das Verkehrszeichen Nr. 239 (Gehweg) mit dem Zusatzzeichen Nr. 1022-10 (Radfahrer frei) aufgestellt. In der Straße „Zur Nachtwacht“ wird hinter dem Anwesen Nr. 10 rechtsseitig ebenfalls das Verkehrszeichen Nr. 239 (Gehweg) mit dem Zusatzzeichen Nr. 1022-10 (Radfahrer frei) aufgestellt.

(§§ 44, 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 11 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen)

Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Begründung:.

Die verkehrspolizeiliche Anordnung wird aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen

Beckingen, den 17.07.2024
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Thomas Collmann