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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 29/2024
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist seit dem 2. Mai 2024 GENERELL nicht mehr erlaubt

Das Verbrennen von Abfällen außerhalb der dafür genehmigten Anlagen ist generell verboten. Einzige Ausnahme waren noch bis Mai 2024 pflanzliche Abfälle, wobei hier das Verbrennen in der Pflanzenabfallverordnung (PflanzAbfV) aus dem Jahr 1999 geregelt war. Unter bestimmten Voraussetzungen durften demnach pflanzliche Abfälle in den Monaten März und Oktober verbrannt werden.

Diese Verordnung wurde nun mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes am 2. Mai 2024 aufgehoben, das heißt das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist seither generell und ohne Ausnahme verboten.

Folgende Möglichkeiten zur Entsorgung von Grüngut bestehen:

  • Kompostieren Sie pflanzliches Material. Wertvolle Nährstoffe können so dem Boden zurückgegeben werden. Das Fachgebiet Umwelt- und Naturschutz hält zahlreiche Informationen zum „Kompostieren“ für Sie bereit.
  • Nutzen Sie die Biotonne für die Entsorgung von Laub und Zweigen/Ästen.
  • Fallen große Mengen an, können Baum- und Heckenschnitt zum Gemeindebauhof gebracht werden.