Die Naturwacht Saarland ist für die Betreuung und Kontrolle der saarländischen Naturschutzgebiete zuständig und möchte folgenden Hinweis geben:
Das Naturschutzgebiet „Wolferskopf“ bei Beckingen ist ein besonders wertvoller Lebensraum und Heimat für viele geschützte und seltene Tiere und Pflanzenarten. Unzulässig sind alle Veränderungen und Störungen, die das Naturschutzgebiet „Wolferskopf“ beeinträchtigen.
Insbesondere ist es unzulässig: Wohnwagen oder Container aufzustellen, zu lagern/zelten und Feuer zu machen, Wagen und Krafträder außerhalb dafür zugelassener Anlagen zu parken sowie das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen. Radfahren und Reiten auf den Wegen ist jedem auf eigene Gefahr gestattet. Achtung: Fußpfade sind keine Wege! Das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen ist zwischen Bestellung und Ernte nicht gestattet. Bewegliche Sachen, insbesondere Abfälle, dürfen in der freien Landschaft außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen nicht zurückgelassen oder entsorgt werden.
(§ 4, Verordnung über das Naturschutzgebiet „Wolferskopf“ (N 6506301) vom 10. April 2017) und (§ 11 und § 22, Gesetz zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland - Saarländisches Naturschutzgesetz)
(§ 25 Betreten des Waldes, Gesetz Nr. 1069 - Waldgesetz für das Saarland (Landeswaldgesetz - LWaldG)
Das Nichtbeachten dieser Gesetze richten schwere Schäden am Lebensraum Wald mit seinen Tieren und Pflanzen an.
Widerrechtliches und unbefugtes Handeln kann als Ordnungswidrigkeit nach § 50 Absatz 2 Nummer 1b und 1d Landeswaldgesetz behandelt werden.
Kontakt:
Naturwacht Saarland
Frank Grütz
Mobil: 0174 - 950 35 21
E-Mail: gruetz@naturwacht-saarland.de