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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 31/2023
Bekanntmachungen OPB/EWO/Standesamt
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Umtausch von Führerscheinen

Für alte Führerscheine (grau, rosa oder Karte) besteht eine Umtauschpflicht.

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden,müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein eingetauscht werden.

Alle Papierführerscheine und älteren Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (Feld 4b auf der Vorderseite des Kartenführerscheines) müssen ersetzt werden.

Sollten Sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen und zwischen dem 01.01.1965 und dem 31.12.1970 geboren sein, muss ihr Führerschein bis zum 19. Januar 2024 in einen Kartenführerschein umgetauscht werden.

Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?

Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr:

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr.

Das Austellungsjahr finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

Benötigt werden hierfür folgende Unterlagen:

• Ein aktuelles biometrisches Passfoto

• Der bisherige Führerschein

Führerscheininhaber, die zum Zeitpunkt der Ausstellung des aktuellen Führerscheines nicht in der Gemeinde Beckingen wohnhaft waren, bitten wir über die Ausstellungsbehörde eine Führerscheinkarteikartenabschrift an uns senden zulassen (EWO@beckingen.de oder per Fax: 06835 / 55526).

Die Gebühr zum Umtausch eines grauen oder rosanen Führerscheines beträgt 25,30 Euro.

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Fertigstellung bis zu 4 Wochen dauern kann.

Für weitere Rückfragen können Sie sich gerne unter den Telefonnummern 06835/ 55 - 260, -261, -262 oder -263 mit uns in Verbindung setzen.