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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 31/2024
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Umtausch von Führerscheinen

Für alte Führerscheine (grau, rosa oder Karte) besteht eine Umtauschpflicht.

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden,müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein eingetauscht werden.

Alle Papierführerscheine und älteren Kartenführerscheine ohne Datum des Ablaufs der Gültigkeit (Feld 4b auf der Vorderseite des Kartenführerscheines) müssen ersetzt werden.

Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?

Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr.

Das Ausstellungsjahr finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033

Benötigt werden hierfür folgende Unterlagen:

Ein aktuelles biometrisches Passfoto

Der bisherige Führerschein

Führerscheininhaber, die zum Zeitpunkt der Ausstellung des aktuellen Führerscheines nicht in der Gemeinde Beckingen wohnhaft waren, bitten wir über die Ausstellungsbehörde eine Führerscheinkarteikartenabschrift an uns senden zulassen (EWO@beckingen.de oder per Fax: 06835 / 55526).

Die Gebühr zum Umtausch eines grauen oder rosanen Führerscheines beträgt 25,30 Euro.

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Fertigstellung bis zu 4 Wochen dauern kann.

Für weitere Rückfragen können Sie sich gerne unter den Telefonnummern 06835/ 55 - 260, -261, -262 oder -263 mit uns in Verbindung setzen.